Schadenmanagement

Schadenmanagement  

In Abstimmung mit der Gebäudeversicherung übernimmt die Tjaden AG  bei Schadenfällen die komplette Wiederherstellungsplanung sowie komplette Durchführung der Wiederherstellungsmaßnahmen.
Inbegriffen sind hierbei einerseits die Kommunikation mit dem Sachversicherer in allen bürokratischen Belangen des Schadenfalles sowie die Koordinierung aller relevanten ausführenden Unternehmen von der Angebotserstellung bis zur Fertigstellung sowie die Bauüberwachung und Baubetreuung durch die Tjaden AG.

Ihr Vorteil:

Der Markt für Bauleistungen ist geprägt von kleinen Betrieben und Einzelunternehmern, die sich vermeintliche Rosinen aus dem Kuchen picken und dann versuchen, den Kunden über attraktive Konditionen zu gewinnen. Ist der Schnäppchenjäger also auch bei der Sanierung von Schäden im Vorteil? Unterm Strich sieht die Rechnung nicht so einfach aus. Je mehr Gewerke beteiligt sind und je mehr Kleinunternehmen auf einer Baustelle arbeiten, desto höher ist für den Auftraggeber der interne Aufwand. Mit großer Wahrscheinlichkeit gibt es zwischen den Gewerken kommunikative Probleme, es entstehen Reibungsverluste und damit Terminprobleme. Erforderliche Zusatzleistungen werden nicht erbracht, weil sich Niemand zuständig fühlt und Keiner einen Auftrag dafür hat. Der zusätzliche Aufwand und die zwangsläufigen Verzögerungen zehren nicht nur an den Nerven sondern auch gleich die ursprünglichen Preisvorteile wieder auf. Die effizientere Abwicklung eines Schadens findet sich daher dort, wo ein erfahrener Dienstleister sämtliche Aspekte – sowohl technisch wie auch kaufmännisch- kennt, die Bedürfnisse der Beteiligten beachtet und diese Punkte von vorn herein in sein Angebot einbezieht.

Durch die Erfahrung und Kompetenz der Tjaden AG in der Abwicklung von Versicherungsschäden seit nunmehr 20 Jahren bietet die Tjaden AG eine Dienstleistung an, die ihren Auftraggeber sowohl in der Bürokratie als auch in der technischen Ausführung komplett entlastet, jedoch in alle relevanten Entscheidungsfragen mit einbezieht. Hierzu bedarf es lediglich der Ausstellung einer Handlungsvollmacht sowie einer Abtretungserklärung des Zahlungsanspruches.